Arbeiten und Leben in der Schweiz

Bild Schweiz: Sprechen Sie in der Schweiz ruhig Ihren Dialekt. So finden Sie schneller Anschluß,© Personalmanagement Riemann

Unter den Stellenangeboten finden Sie auch immer wieder Angebote meiner Schweizer Kunden. Bundes- und / oder EU-Bürger finden hier, neben einführenden Erläuterungen, auch Links zum Thema Arbeiten und Leben in der Schweiz. Im Ergebnis: der wesentliche Vorteil eines Arbeitsplatzes in der Schweiz liegt in den deutlich geringeren Sozialabgaben und Steuern, gerade auch weil z.Z. der Schweizer Franken gegenüber dem € sehr stark ist (08/2011).

Seit dem 01.06.2007 gelten für EU-Bürger vereinfachte Bestimmungen zur Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung; die Schweizer sprechen dabei von der »Niederlassungs- oder C-Bewilligung«. Mit einem gültigen Arbeitsvertrag erhalten Sie diese noch vor der Arbeitsaufnahme von der örtlichen Einwohnermeldestelle. Unsere Kunden unterstützen Sie natürlich bei den notwendigen Formalitäten.

Informationen zur Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie den Lebensbedingungen

Eine erste Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen gibt die Broschüre »Infos für Grenzgänger 2009«, die Sie im Downloadbereich der Link.gifEURES Region Bodensee herunterladen können. Weitere Informationsquellen:

Link.gifArbeiten in der Schweiz, sehr umfangreiche Informationsseite der deutschen Bundesagentur für Arbeit
Link.gifLeben und Arbeiten in der Schweiz, Informationsseite der deutschen Botschaft in Bern
Link.gifDas Schweizer Portal: Einreise und Aufenthalt, die offiziellen Informationsseiten der Schweiz
Link.gifAufenthalt und Arbeit in der Schweiz, Informationsseite des schweizerischen Bundesamtes für Migration
Link.gifWikipedia: Schweiz, die inoffizielle Informationsseite der Netzgemeinde.
Link.gifHallo Schweiz, sehr umfangreiche private Seite zu allen Themenbereichen.

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz

Die Schweiz verfügt über ein geregeltes Sozialversicherungssystem ähnlich dem der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich beruht die soziale Sicherung in der Schweiz auf drei Säulen. Dabei wird zwischen Beiträgen zu Pflichtversicherungen unterschieden, die Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) gemeinsam aufbringen Grafik, Beiträge, die Sie alleine zahlen müssen Grafik oder freiwillige Ergänzungsbeiträge, die sie selbst aufbringen sollten Grafik. In Klammern finden Sie jeweils Ihren Prozent-Anteil, der wesentlich geringer als in Deutschland ist (Stand 2009).

  • Erste Säule: AHV/IV, Alters- und Hinterlassenenversicherung (4,2 %) sowie Invalidenversicherung (0,7 %). Sie sichern nur das Existenzminimum Grafik
  • Zweite Säule: BV, Berufliche Vorsorge (je nach Lebensalter ab 7 %). Sie dient der Erhaltung des Lebensstandards Grafik
  • Dritte Säule: Private Vorsorge entsprechend der eigenen Bedürfnisse Grafik.

Zusätzlich kennt die Schweiz verschiedene weitere Sozialversicherungen:

  • Zusatzleistungen zu AHV/IV Grafik
  • Obligatorische Krankenversicherung KVG: diese zahlen Sie alleine und Sie müssen sich auch innerhalb von 3 Monaten bei einer der rund 90 zugelassenen Krankenkassen anmelden. Eine Übersicht finden Sie unter Link.gifPrämienübersicht der Schweizer Krankenkassen. Die Prämienhöhe wird unabhängig vom Einkommen berechnet. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Krankenversicherer, nach dem Wohnort und dem gewählten Versicherungsmodell Grafik
  • Unfallversicherung UVG (zahlt der AG alleine)
  • Arbeitslosenversicherung ALV (1,0 %) Grafik
  • Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft EOG (0,15 %) Grafik
  • Familien-/Kinderzulagen FamZG.

Weitere Informationen zum Sozialversicherungssystem der Schweiz finden Sie auf Link.gifwww.ahv-iv.info. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich aber vor Ihrer Arbeitsaufnahme auf jeden Fall an Ihre bisherige Krankenkasse und den für Sie noch zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger wenden.

Die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer setzt sich in der Schweiz aus Kantons- und Gemeindesteuern (ca. 2/3) und einer direkten Bundessteuer (ca. 1/3) zusammen. Da es 26 Kantone gibt, die in den Einkommensteuersätzen stark differieren, sollte man seinen Wohnsitz auch unter diesem Gesichtpunkt wählen. Grundsätzlich ist aber der individuelle Steuersatz niedriger als in der Bundesrepublik. Eine gute Einführung findet sich unter Link.gifVIMENTIS Schweiz, Lexikon Einkommensteuer Grafik.

Der Umfang der Steuerpflicht ist abhängig davon, ob Sie sich auf Dauer ansiedeln oder ein sogenannter Wochenaufenthalter sind, der von seinem dt. Wohnsitz pendelt. Als Arbeitnehmer unterliegen Sie aber grundsätzlich einer sogenannten »Quellensteuer«, die Ihr Arbeitgeber vom Bruttolohn monatlich berechnet und direkt an die Steuerbehörde weiterleitet. Für die jährliche Steuererklärung gibt es ein einheitliches Formular, das Sie von Ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten. Die Frage wie Ihre Einkünfte besteuert werden, richtet sich auch nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz. Hierzu gibt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt Auskunft.

Sonstige Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen werden Ihnen, ähnlich wie in der Bundesrepublik, im Rahmen des Arbeitsvertrages erläutert.

Probezeit/Kündigungsfrist: Die ersten ein bis drei Monate gelten üblicherweise als Probezeit mit einer Kündigungsfrist von wenigen Tagen bis längstens zwei Wochen. Im Anschluss bis zu einem Jahr beträgt sie einen Monat, bei zwei bis neun Jahren zwei Monate und ab zehn Jahren drei Monate, jeweils zum Monatsende.

Arbeitszeit/Urlaub: Sie beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche bei mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Außerdem hat die Schweiz, je nach Kanton, bis zu 14 Feiertage. Bei Schwangerschaft gibt es einen Kündigungsschutz und mindestens 12 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Gehalt: Es wird in der Regel monatlich ausbezahlt. Ein 13. Monatsgehalt ist weit verbreitet. In vielen Unternehmen ist es üblich, den Mitarbeitern, bei entsprechender unternehmerischer Entwicklung, eine außervertragliche Bonuszahlung von rund 20 % zu zahlen. Anders als in der Bundesrepublik beruht die Zahlung aber auf einem gesellschaftlichen Konsens und wird daher häufig nicht schriftlich fixiert.
Die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall ist kürzer als in Deutschland und richtet sich nach der Beschäftigungsdauer.

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