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Das Arbeitszeugnis – Grundlagen
Es gibt keine Geheimsprache für Arbeitszeugnisse. Wie in jedem anderen Berufsfeld auch, gibt es eine Fachsprache. Diese ist allerdings häufig durch die Rechtsprechung geprägt.
Arbeitgeber und Bewerber sollten sollten daher gleichermaßen Arbeitszeugnisse analysieren können, um in Vorstellungsgesprächen richtig reagieren zu können.
Der wichtigste Grundsatz
Ein Arbeitszeugnisses kann man nicht an Hand einzelner Formulierungen bewerten. Es wirkt immer in seiner Gesamtheit. Fehlen einzelne Bestandteile, kann aus einzelnen »Zweiern« sehr schnell eine »Gesamt-Vier« werden.
Die Rechtsquellen
Das Arbeitszeugnis ist im deutschsprachigen Raum ein wesentliches Bewerbungselement. Es ist durch das Unternehmen wohlwollend und wahrheitsgetreuzu erstellen, denn es soll dem beruflichen Fortkommen dienen. Im Zweifel ist allerdings der Wahrheit der Vorzug zu geben. Der Arbeitgeben muss dabei die Zeugnissprache und die gebräuchliche Gliederung beachten (LAG Hamm 27.2.1997).
Einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis beim Ausscheiden aus dem Unternehmen hat jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Länge seiner Beschäftigungszeit - also auch geringfügig Beschäftigte - oder der Dauer des Arbeitsverhältnisses - also auch, wenn man nur einen Tag beschäftigt war.
- kaufmännische und sonstige Angestellte in § 73 HGB und § 630 BGB
- gewerbliche Arbeitnehmer in § 630 BGB und § 109 GewO
- Auszubildende in § 16 BBiG sowie §§ 80 HGB, 127c GewO, 23 HandwO.
Das bürgerliche Recht kennt das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Ersteres enthält keine Angaben über Verhalten im Arbeitsverhältnis (früher Führung) und Leistung. Aufgeführt werden nur die Angaben zur Person, die Dauer der Beschäftigung und die übertragenen Arbeiten. Diese sind wertfrei zu beschreiben. Wünscht der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis, so muß er dies dem Arbeitgeber mitteilen.
Wenn ein ansonsten qualifizierter Bewerber nur ein einfaches Zeugnis vorlegt, kann man allerdings in der Regel davon ausgehen, dass die Leistungen in diesem Arbeitsverhältnis möglicherweise mangelhaft waren oder es besondere Vorkommnisse gab.
Die äußere Form
Das Arbeitszeugnis wird auf einem leeren Firmenbogen im Format DIN A4 erstellt, der keine Anschriftenzeile oder ein Adressfeld des Arbeitnehmers enthält. Die Firmenangaben sollten in der Fußzeile stehen. Aus optischen Gründen kann das Zeugnis auch im Blocksatz formatiert sein.
Selbstverständlich ist es in Maschinenschrift zu erstellen. Das Papier darf keine kopierfähigen Knicke, Flecken oder Ausbesserungen enthalten.
Als Überschriften werden in der Regel verwendet: Zeugnis, Zwischenzeugnis, Praktikanten- oder Ausbildungszeugnis. Endzeugnisse werden in der Vergangenheitsform, Zwischenzeugnisse in der Gegenwartsform erstellt. Eine (schriftliche) Referenz wird nur einem gewerblich oder freiberuflich Tätigen erteilt oder, als Ausnahmefall, durch Vorgesetzte erstellt, die keine Zeichnungsbefugnis (mehr) haben.
Ihr Zeugnis müssen Sie übrigens selbst abholen, es besteht keine Pflicht zur Zusendung.
Die Struktur und die Erläuterungen auf den
folgenden Seiten sind in der männlichen Form erstellt; dies dient nur der besseren Lesbarkeit und stellt keine Diskriminierung von Frauen dar.
Teil 2: Struktur des Arbeitszeugnisses
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Grundlagen


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